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Wichtige Hinweise zur Abrechnung

Wir alle verfügen über ein vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkanntes Diplom. Dadurch werden ärztlich verordnete Behandlungen von allen schweizerischen Kranken- und Unfallkassen bezahlt.

Neuer Tarifvertrag mit den Versicherungen

Sehr geehrte Kunden, Patienten und zuweisende Ärzte, hier die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Tarifverhandlungen mit den Krankenversicherungen:

Abrechnung mit den Krankenversicherungen
ab dem 01.04.2015

Was neu ist: 

Ab dem 01.04.2015 besteht wieder ein Tarifvertrag mit den Krankenversichern.
Dieser beinhaltet:

  • Direkte elektronische Abrechnung mit den Krankenversichern, Sie bekommen die Rechnung nicht mehr nach Hause geschickt. 
     

  • Ab Januar 2015 ist die elektronische Abrechnung verpflichtender Anteil des Tarifvertrages.

 

Abrechnung Unfallkasse

Bei Abrechnung über eine Unfallkasse (z.B. Suva) wird die Rechnung von uns direkt an die Unfallkasse gesandt.

Abrechnung Selbstzahler

Gerne behandeln wir Sie auf Wunsch auch ohne ärztliche Verordnung. In diesem Fall werden wir die Rechnung für Ihre physiotherapeutischen Behandlungen an Sie privat senden.

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