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Wichtige Hinweise zur Abrechnung
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Wir alle verfügen über ein vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkanntes Diplom. Dadurch werden ärztlich verordnete Behandlungen von allen schweizerischen Kranken- und Unfallkassen bezahlt.
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Neuer Tarifvertrag mit den Versicherungen
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Sehr geehrte Kunden, Patienten und zuweisende Ärzte, hier die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Tarifverhandlungen mit den Krankenversicherungen:
Abrechnung mit den Krankenversicherungen
ab dem 01.04.2015
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Was neu ist:
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Ab dem 01.04.2015 besteht wieder ein Tarifvertrag mit den Krankenversichern.
Dieser beinhaltet:
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Direkte elektronische Abrechnung mit den Krankenversichern, Sie bekommen die Rechnung nicht mehr nach Hause geschickt.
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Ab Januar 2015 ist die elektronische Abrechnung verpflichtender Anteil des Tarifvertrages.
Abrechnung Unfallkasse
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Bei Abrechnung über eine Unfallkasse (z.B. Suva) wird die Rechnung von uns direkt an die Unfallkasse gesandt.
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Abrechnung Selbstzahler
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Gerne behandeln wir Sie auf Wunsch auch ohne ärztliche Verordnung. In diesem Fall werden wir die Rechnung für Ihre physiotherapeutischen Behandlungen an Sie privat senden.
